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Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei jeder Straßenplanung im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Wegen ihrer erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gelten öffentliche Straßenbauvorhaben im Sinne des ......
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei jeder Straßenplanung im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Wegen ihrer erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gelten öffentliche Straßenbauvorhaben im Sinne des ......